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Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist für Emotionen wenig Platz. Privatverkäufer können aufgrund des persönlichen Gedächtnisses immer nicht mit potenziellen Käufern argumentieren. Dies wirkt sich in der Regel negativ auf den zu erzielenden Preis aus. Für Immobilienmakler, die Objekte mit der nötigen Distanz vermitteln können, macht allein dieser Fall schon deutlich.
Werden Immobilien oder Grundstücke in Bad Segberg vererbt oder verschenkt, will das Finanzamt natürlich ein Stück vom Kuchen abhaben und das Finanzamt verlangt dann vom Erben oder Schenkenden Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) des geerbten oder geschenkten Vermögens. Zur Ermittlung des Wertes wendet das Finanzamt ein einfaches Standardverfahren an. Daher ist der vom Finanzamt ermittelte allgemeine Verkehrswert in der Regel deutlich höher als der Grundstückswert. Dann sind die Steuern, die Sie schulden, höher als das, was Sie tatsächlich benötigen. Zweifeln Sie immer an der Immobilienbewertung Ihres Finanzamtes! Wir ermitteln für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.